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Rawpixel/iStock/Getty Images Plus

Aufruf | 10.08.2020

Das NBG hat mit dem neuen Geologiedatengesetz eine zusätzliche Aufgabe bekommen. Daten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, können nun von einer Gruppe von Sachverständigen eingesehen werden. Das NBG soll dieses Team aus Experten/Expertinnen zusammenstellen – und bittet dabei um Ihr Feedback!

Das Nationale Begleitgremium soll jenseits seines ohnehin vorhandenen Rechtes auf Akteneinsicht eine Sachverständigengruppe von bis zu fünf Personen einsetzen, die unter Verschluss befindliche geologische Daten einsehen und bewerten soll. Das betrifft Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden.

Diese neue Aufgabe ist in § 35 des Geologiedatengesetzes geregelt. Das NBG soll somit die verbleibende Transparenzlücke überbrücken. Wie eine glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit erfolgen und Transparenz hergestellt werden kann, diese schwierige Aufgabe wird nun ins NBG verschoben, das immer vollumfängliche Transparenz gefordert hat.

Ihre Meinung zählt!

Die Zusammensetzung und Besetzung der Sachverständigengruppe werden vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Das NBG bittet hiermit die Öffentlichkeit um begründete Vorschläge:

  1. Wie soll sich die Sachverständigengruppe aus bis zu fünf Personen zusammensetzen? Aus Geologen/Geologinnen, Juristen/Juristinnen, Beteiligungsexperten/Beteiligungsexpertinnen?

  2. Welche Personen sind für diese Tätigkeit geeignet und sollten in die Sachverständigengruppe aufgenommen werden?

Wie ist der Ablauf?

Bitte senden Sie uns Ihre Vorschläge bis zum 6. September 2020 an geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de

Danach werden die Vorschläge von den Mitgliedern des NBG gesichtet und es wird geprüft, ob die vorgeschlagenen Personen grundsätzlich bereit sind, diese Tätigkeit auszuüben und mit einer öffentlichen Diskussion ihrer Personalie einverstanden sind. Auf einer für den 26. September 2020 vom NBG geplanten Veranstaltung werden die Vorschläge öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.

Weitere Vorschläge können dort ebenfalls gemacht werden. Im Anschluss soll die Liste der Sachverständigen vom NBG beschlossen und die formale Beauftragung der Personen in die Wege geleitet werden.

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