Das NBG kann, in begrenztem Maße, Fragen von Bürger*innen zu nicht öffentlichen geologischen Daten im Standortauswahlverfahren an eine Sachverständigengruppe leiten. Diese können die geologischen Daten bei der BGE einsehen und prüfen, ob sie zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dann hier auf der Website veröffentlicht.
Ablauf
- Fragen zu der Verwendung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren sollten zunächst an die BGE unter dialog@bge.de gerichtet werden.
- Wenn die Antwort der BGE aufgrund (noch) nicht öffentlicher geologischer Daten nicht hinreichend beantwortet werden kann, können Sie sich mit Ihrer Frage über geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de an das NBG wenden.
- Die Geschäftsstelle des NBG prüft, ob die Fragen von der Sachverständigengruppe bearbeitet werden können. Im Anschluss berät das NBG über eine mögliche Beauftragung der Sachverständigen.
- Die Gutachten der Sachverständigengruppe werden auf der Website des NBG veröffentlicht und ggf. bei NBG-Sitzungen vorgestellt.