Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für ihren Zwischenbericht Teilgebiete die gesamte Fläche Deutschlands unter die Lupe genommen und ihre geologische Eignung für einen Endlagerstandortbewertet. Grundlage waren die Kriterien, die im Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Dabei wurden die drei Wirtsgesteine Kristallin, Steinsalz und Tongestein betrachtet und aufgrund bereits vorhandener geologischer Daten bewertet.
Stichproben aus Gorleben und Waddekath
Der Geologe Prof. Dr. Randolf Rausch war vom NBG damit beauftragt zu überprüfen, ob die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für zwei exemplarisch ausgewählte Salzstöcke vergleichbar angewendet wurden. Dazu hat er stichprobenartig Einsicht in die bei der BGE vorliegenden Akten, Unterlagen und geologischen Daten genommen und die Salzstöcke Gorleben und Waddekath begutachtet.
Kurz & verständlich
Zusammenfassende Bewertung
- Die von der BGE entwickelte Methodik zur Anwendung der Kriterien ist nachvollziehbar und praktikabel.
- Die Datengrundlage für die Bewertung der beiden Salzstöcke ist ausreichend.
- Die Anwendung der Kriterien auf die exemplarisch betrachteten Salzstöcke Gorleben und Waddekath sind nachvollziehbar und fachlich korrekt.
- Im derzeitigen Bearbeitungsstadium wurden von der BGE nicht alle verfügbaren Informationen zu den jeweiligen Lokationen miteinander im Detail abgeglichen.
Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl
- Durchführung eines Peer-Review-Verfahrens durch unabhängige Gutachter für ausgewählte Teilgebiete in Ergänzung zu der bisherigen stichprobenartigen Akteneinsicht des NBG.
- Vollständige Veröffentlichung der Daten und Unterlagen für eine weitere Beurteilung der Teilgebiete. Darstellung für jedes Gebiet, welche Bohrdaten öffentlich zugänglich sind, bzw. durch Rechte Dritter geschützt sind.
- Ranking der Daten und Unterlagen, um der Öffentlichkeit einen schnellen Überblick über die vorhandene Datenmenge und – güte zu geben.
- Einbeziehung der Staatlichen Geologischen Dienste für die weitere Bearbeitung der Teilgebiete. Dies gilt insbesondere für Phase II, also bei der geologischen Erkundung möglicher Standorte.
- Berücksichtigung der geologischen Expertise der Geologen*innen in den Umweltbehörden der Kommunen, Landratsämtern etc.