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NBG-Gut­ach­ten zur Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung vor dem Hin­ter­grund der neu­en Zeits­ze­na­ri­en

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Gutachten | 29.09.2023

Kein Endlager bis 2031. Das Verfahren wird länger dauern als geplant. Und was bedeutet das insbesondere für die Öffentlichkeitsbeteiligung? Ein NBG-Gutachten geht genau dieser Frage nach. Hier das Wichtigste – kurz & knapp im Überblick.

Das nexus-Institut wurde im Juni 2023 vom Nationalen Begleitgremium damit beauftragt, die Auswirkungen dieser neuen Zeitszenarien auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zu analysieren und die wesentlichen Veränderungen für die zukünftige Partizipation zu identifizieren sowie Handlungsoptionen für die jetzige Phase abzuleiten.

Die Gutachter*innen bauten ihr methodisches Vorgehen auf den NBG-Leitfragen sowie auf dem aktuellen öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs auf. Sie führten 14 leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten, mit Vertreter*innen der Institutionen sowie Akteuren aus Politik, Wissenschaft, Journalismus und der Zivilgesellschaft. Aus ihren Erkenntnissen entwickelten sie Schlüsselfaktoren der zukünftigen Gestaltung der Beteiligung. Diese nutzten sie zur Ausgestaltung und Durchführung von zwei Szenarien-Workshops mit Expertinnen und Experten sowie mit Teilnehmenden unter 30 Jahren. Darauf aufbauend entwickelten sie in einem internen Workshop kohärente Szenarien. Die Kernpunkte des Gutachtens sind nachfolgend zusammengefasst.

Das komplette Gutachten finden Sie hier.

Laura Adam & Hans Hagedorn

Kurz & verständlich
  • Die Auswertung der Interviews mit den Expertinnen und Experten zeigt ein sehr heterogenes Bild. Die Dauer und Ungewissheiten des Verfahrens führen dazu, dass die Bewertung des aktuellen Status Quo und die Prognosen der Interviewpartner*innen zur Rolle und Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung teils weit auseinander liegen und sich zum Teil auch widersprechen. Insbesondere die Zielstellungen und Erwartungshaltungen aktueller und zukünftiger Beteiligungsformate, die Doppelrolle des BASE sowie die interorganisationale Zusammenarbeit zwischen den Institutionen wurden kritisch hinterfragt. Positiv hoben die Interviewten den rechtlichen Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG), die Weiterentwicklung und Ziele der aktuellen Beteiligungsformate sowie den Wissensaufbau der Institutionen, insbesondere durch Personal, hervor.
  • Zu Beginn stellten die Gutachter*innen die unmittelbaren, mittelbaren und unerheblichen Auswirkungen der neuen Zeitszenarien auf die Öffentlichkeitsbeteiligung dar (Leitfrage 1). Eine unmittelbare Auswirkung könnte das Nachlassen der öffentlichen Aufmerksamkeit für das Thema sein, wodurch eine hohe personelle Fluktuation und Wissensverlust entstehen könnte. Mittelbare Auswirkungen könnten sich insbesondere in der Zwischenlagerthematik, aber auch in der fehlenden Effektivität des Verfahrens und der möglichen Anfälligkeit für Katastrophen und Krieg, zeigen. Keine Implikationen seien z.B. bei der Beteiligung von Bürger*innen zu erwarten, sobald eine Entscheidung getroffen wird (durch Protest oder die sogenannte NIMBY-Haltung („Not in my backyard“).
  • Anschließend wurde nach den zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen und ihren Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren gefragt (Leitfragen 2 und 3). Neben der bereits erwähnten Konkurrenz um Ressourcen (Aufmerksamkeit, Geld, Personal, Beteiligte, etc.) mit anderen gesellschaftlichen Herausforderungen (z.B. Klimawandel), könnte insbesondere der Wissensverlust (auch über den Entstehungskontext des StandAG) sowie neue Kommunikationswege zwischen Staat und Zivilgesellschaft die „innere Dynamik“ des Verfahrens beeinflussen. Die darauf aufbauenden Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung könnten sich im negativen Sinne in einer abnehmenden Zahl der Beteiligten zeigen.
  • Leitfragen 4 und 5 zielten darauf ab, Potenziale zur Neugestaltung der Beteiligungsformate aufzuzeigen. Für Phase I betonten die Befragten den Kompetenzaufbau und Differenzierung von Beteiligungsformaten nach Vorwissen der Teilnehmergruppen und dem Grad der Expertise. Ergänzend wurde vorgeschlagen, dass in den Kommunen bereits jetzt Personal für die Vorbereitung auf eine mögliche Standortregion bereitgestellt wird und die Bundesländer stärker zusammenarbeiten sollten. Die Anforderungen für Phase II und III beziehen sich darauf, bereits in Phase I die Arbeitsfähigkeit der Regionalkonferenzen vorzubereiten und ein Bewusstsein bei den Beteiligten zu schaffen, dass insbesondere die Regionalkonferenzen Verantwortung für das Gelingen des Gesamtverfahrens tragen.

Handlungsempfehlungen

Welche Handlungsempfehlungen formulieren die Gutachter*innen für Institutionen und Akteure der Standortauswahl? Aus der Tatsache, dass die kommenden Entwicklungen noch sehr offen sind und sich maximal in Szenarien beschreiben lassen, leiten die Gutachter*innen als zentrale Schlussfolgerung ab, dass bei jedem Schritt des Standortauswahlverfahrens die gesetzlich vorgesehenen Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung inhaltlich überdacht und zeitlich geplant werden sollten. Daraus seien die Zielsetzungen der einzelnen Formate zu konkretisieren und die Erwartungen an ihre Effekte zu formulieren.

Eine weitere Empfehlung, die sich stringent durch das gesamte Gutachten zieht, ist die zielgruppenspezifische Aufbereitung und Weitergabe von Wissen, die sich insbesondere dann zeigt, wenn die Zahl der Beteiligten steigt, die kein Vorwissen in Bezug auf die Entstehungsgeschichte des Standortauswahlgesetzes (StandAG) haben. Die Gutachter*innen empfehlen dem NBG seine Rolle als „Watchdog“ des Verfahrens noch stärker (medial) zu betonen und weiterhin als Schnittstelle zwischen den Institutionen und der Zivilgesellschaft zu fungieren.

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