Sie bringen geologisches Knowhow und den Blick von außen mit. Die Sachverständigen des Nationalen Begleitgremiums begleiten mit ihrer Expertise die Endlagersuche und helfen dem NBG bei der Einordnung geologischer Fragen. Doch wer sind diese Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen? Und welche Gutachten haben sie geschrieben? Hier gibt es alle Infos im Überblick.
Das neue Geologiedatengesetz, das am 30. Juni 2020 in Kraft getreten ist, hat das Aufgabenspektrum des Nationalen Begleitgremiums erweitert. Das NBG soll jenseits seines ohnehin vorhandenen Rechtes auf Akteneinsicht eine Sachverständigengruppe von bis zu fünf Personen einsetzen. Das Ziel: Geologische Daten, die sich unter Verschluss befinden, einsehen und bewerten. Das betrifft vor allem Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden, da z.B. die Rechte bei Privatfirmen liegen. Diese neue Aufgabe ist in § 35 des Geologiedatengesetzes geregelt.
Das NBG soll damit eine herausfordernde Aufgabe übernehmen: Transparenz schaffen und die glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit gewährleisten.
Nach einem öffentlichen Aufruf für Vorschläge zur Besetzung der Sachverständigengruppe hat das NBG im September 2020 die Berufung von fünf Sachverständigen beschlossen. Die Gruppe wird seitdem regelmäßig neu bzw. nachbesetzt. Die Beauftragung erfolgt zunächst für zwei Jahre. Der Vertrag kann zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden.
Lehre und Forschung in Oxford, Tübingen, Gießen, Freiburg und Kiel, Berufspraxis bei den Firmen Exxon und BP
fachliche Expertise: Tektonophysik und Strukturgeologie
Magdalena Bottig
seit September 2024 als NBG-Sachverständige tätig
Studium der Erdwissenschaften an der Universität Wien
Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der GeoSphere Austria (Kompetenzeinheit für Geoenergie)
fachliche Schwerpunkte: geologische 3D Modellierung für Fragestellungen der oberflächennahen- und tiefen Geothermie
Prof. Dr. Peter Grathwohl
seit September 2024 als NBG-Sachverständiger tätig
Studium der Geologie an der Universität Tübingen
PostDoc in Environmental Engineering and Science, Stanford, USA
fachliche Expertise: Stofftransport in Wasser, Boden und Luft
Dr. Jürgen Grötsch
seit März 2021 als NBG-Sachverständiger tätig
Studium der Geologie und Paläontologie an den Universitäten in Erlangen, Wien und San Diego
Berufspraxis bei Energy Transition Center Amsterdam
Lehrbeauftragter Geo-Energie an der Universität Erlangen-Nürnberg, Vize-Präsident des Dachverbandes Geowissenschaften e.V. (DVGeo)
Prof. Dr. Michael Weber
seit März 2021 als NBG-Sachverständiger tätig
Studium der Physik und Geophysik an den Universitäten in Tübingen, Toronto und Frankfurt am Main
Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ Potsdam; Schöffe und Mentor für wissenschaftlichen Nachwuchs
Spezialgebiete: Geophysikalische Erkundungsmethoden mit Schwerpunkt Seismik, Geophysikalische Daten und Archive
Fragen an die Sachverständigengruppe
Ihr Wohnort ist als Teilgebiet für ein Endlager ausgewählt worden. Die geologischen Daten dahinter sind aber nicht frei verfügbar. Dann richten Sie Ihre Fragen an die Sachverständigen des Nationalen Begleitgremiums.
Das NBG kann, in begrenztem Maße, Fragen von Bürger*innen zu nicht öffentlichen geologischen Daten im Standortauswahlverfahren an eine Sachverständigengruppe leiten. Diese können die geologischen Daten bei der BGE einsehen und prüfen, ob sie zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dann hier auf der Website veröffentlicht.
Ablauf
Fragen zu der Verwendung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren sollten zunächst an die BGE unter dialog@bge.de gerichtet werden.
Wenn die Antwort der BGE aufgrund (noch) nicht öffentlicher geologischer Daten nicht hinreichend beantwortet werden kann, können Sie sich mit Ihrer Frage über geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de an das NBG wenden.
Die Geschäftsstelle des NBG prüft, ob die Fragen von der Sachverständigengruppe bearbeitet werden können. Im Anschluss berät das NBG über eine mögliche Beauftragung der Sachverständigen.
Die Gutachten der Sachverständigengruppe werden auf der Website des NBG veröffentlicht und ggf. bei NBG-Sitzungen vorgestellt.
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