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NBG-Gut­ach­ten über den Da­ten­aus­tausch zwi­schen den SGD und der BGE

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Gutachten | 23.03.2023

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stützt sich in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens auf bereits vorhandene geologische Daten, die ihr insbesondere von den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) zur Verfügung gestellt werden. Doch wie gut funktioniert dieser Datenaustausch aus Sicht der geologischen Landesdienste? Ein Sachverständiger des NBG ist dieser Frage nachgegangen.

Dr. Christian Bücker ist einer von fünf Sachverständigen des NBG. Er und seine Kollegen können im Namen des Nationalen Begleitgremiums Akten z.B. bei der BGE einsehen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Die Verfügbarkeit und die Veröffentlichung geologischer Daten war bereits Thema von einigen Gutachten, die Dr. Bücker für das Gremium verfasst hat. Auf Basis der bisherigen Beobachtungen hat er nun weiter bestehende Schwierigkeiten und Gründe identifiziert, die eine umfassende Veröffentlichung der entscheidenden Daten verzögern.

In seinem aktuellen Gutachten hat Dr.  Bücker außerdem analysiert, welcher Aufwand mit den Datenabfragen der BGE im aktuellen Schritt 2 der Phase 1 bei den SGD entsteht und ob aus ihrer Sicht die personellen und technischen Ressourcen ausreichen. Er hat zu einem von ihm gestellten Fragenkatalog von allen geologischen Landesdiensten Antworten erhalten und zusätzlich bilaterale Gespräche geführt. Hier finden Sie das Gutachten von Dr. Christian Bücker

Dr. Stefan Banzhaf & Dr. Heiko Zumsprekel

Kurz & Verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Das Geologiedatengesetz schreibt vor, dass das jeweilige Bundesland eine Behörde zur Umsetzung dieses Gesetzes benennt. Das ist in den meisten Fällen der jeweilige geologische Landesdienst. Allerdings ist dafür eine Landesverordnung notwendig.  Bis auf die geologischen Landesdienste in Berlin und Rheinland-Pfalz haben alle SGD diese Zuständigkeit erhalten.
  • Alle geologischen Landesdienste sind der Auffassung, dass die BGE auch ihre eigenen Untersuchungen nach dem GeolDG anzeigen sollte, was diese aber noch nicht getan hat.
  • Vor ihrer Veröffentlichung müssen die geologischen Daten von den SGD nach dem GeolDG kategorisiert werden. Die geologischen Landesdienste sind schon sehr weit in diesem Kategorisierungsprozess, u.a. weil sie klare und nachvollziehbare Regeln für dieses Verfahren veröffentlicht haben. Zugleich weisen die SGD auf einen hohen Zeitaufwand durch die Kategorisierungen hin. Unklarheiten und juristische Unsicherheiten liegen insbesondere bei Daten vor, die Privatfirmen gehören oder bei denen unklar, in wessen Besitz sie stehen.
  • Der Aufwand bei Datenanfragen durch die BGE wird von fast allen SGD als hoch bewertet. Die größten Probleme werden hier von den meisten SGD in ausstehenden Digitalisierungen sowie personellen und finanziellen Engpässen gesehen. Digitalisierungen können oft nicht in Eigenleistung im Hause durchgeführt werden. Hierfür müssen externe Dienstleister zu entsprechenden Kosten beauftragt und die Ergebnisse einer Qualitätskontrolle unterzogen werden.
  • Von den SGD wird ein fehlendes einheitliches Vorgehen der Datenanfragen durch die BGE betont. Möglicherweise liegt hier auch ein unzureichendes Verständnis der BGE von Verwaltungsvorgängen in den SGD vor.
  • Von der BGE wird erwartet, dass der Entscheidungsprozess über eine Freigabe und Veröffentlichung von Daten transparent und nachvollziehbar dargestellt wird. Für eine nicht umfassende Veröffentlichung sind letztlich systemische Fehler, d.h. ein fehlendes konsequentes Einbetten von Digitalisierung in Verwaltungsvorgänge die wesentlichen Gründe.
  • Für den Gutachter zeigt sich im Ergebnis klar: Jetzt fällt auf die Füße, dass jahrelang die umfassende und konsequente Digitalisierung aller geologischen Datenbestände nicht mit der notwendigen Intensität angegangen wurde. Das GeolDG und Standortauswahlgesetz (StandAG) wirken hier als Beschleuniger und verschärfen die Herausforderung zur Umsetzung der Digitalisierung.

Handlungsempfehlungen

  • Schaffung einer einheitlichen Vorgehensweise bei allen Datenanfragen der BGE an die SGD.
  • Konzertiertes Vorgehen von SGD und BGE für eine umfassende Digitalisierung von Altdaten.
  • Verbesserung der Kommunikation zwischen BGE und SGD, z.B. durch regelmäßige Austauschgespräche.
  • Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel zur Personalaufstockung in den SGD und zur Beauftragung von Fremdfirmen.

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