Anfang Juli 2022 traf sich die Spitze der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG). Das konkrete Thema: Im Rahmen der Akteneinsicht war im Mai 2022 ein strittiger Punkt in den BGE-Akten entdeckt worden.
Wissenschaft und Wirtschaftlichkeit
So wurde vom NBG festgestellt, dass die BGE bereits mit einer möglichen Anzahl von Regionen plant, die im weiteren Verlauf des Verfahrens näher betrachtet werden sollen. Dies geschehe vor allem, um die wirtschaftliche und personelle Planbarkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Doch widerspricht dies nicht dem wissenschaftsbasierten Charakter der Endlagersuche? Kann eine – wenn auch hypothetische Vorfestlegung einer Anzahl von Regionen, den ergebnisoffenen, wissenschaftlichen Ansatz konterkarieren? Oder muss man die wirtschaftliche Machbarkeit stets mitdenken?
Das NBG und die BGE kamen zu dem Schluss, dass man solche Informationen transparent machen und auch die Öffentlichkeit in die Diskussion einbinden sollte.
Wie werden Entscheidungen getroffen?
Auf dem Treffen präsentierte die BGE auch, wie und nach welchen Kriterien Entscheidungen im Bereich Standortauswahl getroffen werden. Dieses „Entscheidungsmanagement“ sei im Juli 2021 neu etabliert worden und sei Teil des Lernens im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens. Alle Mitarbeitenden des Bereichs Standortauswahl hätten dabei die Möglichkeit, aus ihrer Sicht notwendige Entscheidungen im Rahmen des Verfahrens aber auch in der Zusammenarbeit anzusprechen.
Man verständigte sich während des Treffens darauf, dass die BGE zukünftig ihre Entscheidungen auf Sitzungen des NBG vorstellt. Außerdem sollen gemeinsam Möglichkeiten überlegt werden, wie auch die Öffentlichkeit stärker in Prozesse eingebunden werden kann – vor allem für die weiteren Bearbeitungsschritte.