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Un­se­re Emp­feh­lun­gen für die End­la­ger­su­che

5. Tätigkeitsbericht des NBG (2024) 5. Tätigkeitsbericht des NBG (2024)
Aygül Cizmecioglu

NBG bezieht Position | 25.03.2025

Das Verfahren wird länger dauern als ursprünglich geplant. Wie kann die Endlagersuche, diese gesellschaftliche Mammutaufgabe trotzdem gelingen? Das NBG hat da ein paar Ideen entwickelt. Hier sind unsere Vorschläge.

Empfehlungen an den Gesetzgeber

  1. Das Standortauswahlverfahren in Phase I aufrechterhalten. Die Standortsicherung anpassen
    Das NBG empfiehlt dem Gesetzgeber, die erste Phase im Standortauswahlverfahren wie geplant abzuschließen. Gleichzeitig sollten die Regelungen zur Standortsicherung so angepasst werden, dass etwa der Ausbau der Geothermie erleichtert wird.

  2. Die Zwischenlagerung gesetzlich absichern
    Das NBG fordert den Gesetzgeber auf, die Neugenehmigung von Zwischenlagern rechtzeitig vorzubereiten. Es ist wichtig, ein umfassendes Konzept für den gesamten Entsorgungspfad zu entwickeln und die Gesellschaft einzubinden.

  3. Den Fokus auf Sicherheit behalten und zeitliche Abläufe optimieren
    Das NBG empfiehlt, das Standortauswahlverfahren zu beschleunigen durch
    a) ein zentrales Projektmanagement beim Bundesumweltministerium (BMUV),
    b) eine effizientere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen,
    c) optimierte geologische Erkundungen in Phase II und III sowie
    d) eine frühzeitige öffentliche Diskussion von Vorschlägen möglicher Anpassungen

  4. Das Geologiedatengesetz schärfen. Die unabhängige wissenschaftliche Beratung beim NBG sicherstellen
    Das NBG fordert, dass bis spätestens 2027 alle entscheidungsrelevanten geologischen Daten öffentlich zugänglich gemacht werden. Es empfiehlt, die Rollen der beteiligten Institutionen im Geologiedatengesetz (GeolDG) bei der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten klarer zu definieren und die bewährte Unterstützung des NBG durch die Sachverständigengruppe dauerhaft sicherzustellen.

  5. Eine fristgerechte personelle Besetzung des NBG
    Das NBG fordert Bundestag und Bundesrat auf, die vakanten Positionen der 12 anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zügig zu besetzen, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Verfahren zu wahren.

  6. Den dringend benötigten Nachwuchs ausbilden und sichern
    Das NBG fordert die Bundesregierung auf, die Forschung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Entsorgung zu fördern und attraktive Studien- sowie Ausbildungsangebote zu schaffen, um einen Fachkräftemangel zu verhindern.

Empfehlungen an die verantwortlichen Institutionen

  1. Entsorgungspfad von der längeren Zwischenlagerung bis zur Endlagerung öffentlich diskutieren
    Das NBG empfiehlt dem Bundesumweltministerium (BMUV), im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) verschiedene Szenarien des gesamten Entsorgungspfads darzustellen. Das BMUV sollte den Dialog mit der Öffentlichkeit suchen und Schlussfolgerungen für die Arbeiten der Akteure ziehen.

  2. Wissenstransfer an die Regionalkonferenzen durch reibungslose Staffelstabübergabe
    Das NBG fordert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) auf, den Erfahrungs- und Wissenstransfer an die verantwortlichen Akteure der Regionalkonferenzen (zeitlich) abzustimmen.

  3. Landkreise, kreisfreie Städte und die Kommunen als lokale Mentoren einbinden
    Das NBG fordert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Sinne seines Auftrages als Beteiligungsbehörde dazu auf, sich schon heute mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regionen zu vernetzen, um sich proaktiv und frühzeitig auf mögliche Herausforderungen vorzubereiten.

  4. Das Genehmigungsregime für die Erkundungen überprüfen und wo möglich vereinfachen
    Das NBG fordert die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf, mögliche Vereinfachungen für die erforderlichen Genehmigungsverfahren zu identifizieren und dem Gesetzgeber anzuzeigen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sollte die BGE die notwendigen Zulassungs- und Genehmigungsanträge bereits jetzt vorbereiten.

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