Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen sind sperrige Wörter. Doch sie sind entscheidend bei der Standortsuche eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle. Denn erst durch sie kann der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt vor der von den Abfällen ausgehenden ionisierenden Strahlung sicher gestellt werden.
Die Sicherheitsanforderungen und die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen werden in Verordnungen des Bundesumweltministeriums (BMU) näher beschrieben. Die Sicherheitsanforderungen legen dabei Kriterien für den sicheren Einschluss der hoch radioaktiven Abfälle im Untergrund fest. Die im Verlauf des Verfahrens dreimal durchgeführten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen hingegen bewerten, inwiefern ein Standort die Sicherheitsanforderungen erfüllen kann. Hier wird z.B. geprüft, ob die zusätzliche Strahlendosis für den Zeitraum von 1 Million Jahren unter einer definierten Grenze bleiben wird oder ob eine selbsttragende Kettenreaktion zwischen den eingelagerten Stoffen ausgeschlossen ist.
Die Fachgruppe Strahlenschutz und Sicherheit achtet außerdem darauf, dass bei der Diskussion von Sicherheitsaspekten neben der Wissenschaft auch die Öffentlichkeit berücksichtigt wird. Wichtig ist dabei insbesondere eine frühzeitige Kommunikation der zu beratenden Inhalte, damit auch Personen ohne Fach- und Hintergrundwissen Zeit haben, sich einzuarbeiten. Darüber hinaus begleitet die Fachgruppe kritisch die Anwendung dieser Sicherheitskriterien im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.
Wer ist dabei?
Folgende NBG-Mitglieder sind Teil der Fachgruppe Strahlenschutz und Sicherheit:
- Klaus Brunsmeier
- Marion Durst
- Christoph Komoß
- Jürgen Rüffer
Aktuelles
Im Mai 2023 wurde diese Fachgruppe aus organisatorischen Gründen temporär mit der Fachgruppe II Geologie & Grundlagendaten zusammengelegt. Die Protokolle der gemeinsamen Arbeit finden Sie sowohl hier als auch auf der Seite der Fachgruppe II.