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Ak­ten­ein­sicht

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05.03.2025

Nicht alle Unterlagen der Endlagersuche sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Das NBG als unabhängiger Beobachter hat das Recht, diese einzusehen. Läuft alles im Verfahren sauber? Gibt es Unregelmäßigkeiten oder offene Fragen? Das Gremium hat mit der Akteneinsicht die Chance, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und anzusprechen. Damit wird das Vertrauen in die Endlagersuche gestärkt.

Transparenz ist das A und O der Endlagersuche. Keine Entscheidungen hinter verschlossenen Türen, keine politische Einflussnahme – das sind die Lehren, die man aus der Vergangenheit gezogen hat. Das jetzige Verfahren soll wissenschaftsbasiert, ergebnisoffen, transparent, selbsthinterfragend und lernend sein – so das Ziel.

Das NBG als eine Art "Watchdog" der Endlagersuche begleitet mit kritischem Blick den Prozess, um frühzeitig Probleme zu erkennen und eingreifen zu können. Dafür ist die Akteneinsicht ein wichtiges Instrument. Was genau verbirgt sich dahinter?

Einsicht in alle Unterlagen

Laut Standortauswahlgesetz (StandAG) dürfen die Gremienmitglieder Einsicht in alle Akten und Unterlagen der Endlagersuche nehmen, vor allem bei den verantwortlichen Akteuren wie z.B. beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das den Prozess federführend verantwortet, und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die ihn maßgeblich umsetzt.

Die NBG-Mitglieder und die Sachverständigen des Gremiums nehmen seit 2019 regelmäßig Akteneinsicht bei der BGE und seit 2022 beim BASE.

Grenzen und Chancen

Dabei gilt es, bestimmte Punkte zu beachten. Denn das Gesehene betrifft z. B. auch geologische Bohrdaten, die Privatfirmen gehören, urheberrechtlich geschützt sind oder vertrauliche Dokumente, die z. B. Ausschreibungen und Beauftragungen betreffen.

Daher hat das NBG sowohl mit dem BASE als auch mit der BGE eine Verfahrensvereinbarung abgeschlossen. . Die Mitglieder und auch die NBG-Sachverständigen dürfen über das Gesehene intern beraten und diskutieren, müssen aber in der Kommunikation nach außen zurückhaltend sein und sich an eine Verschwiegenheit halten.
Verpufft dadurch die Wirkung? Keinesfalls! Auch wenn das NBG nicht Details in die Öffentlichkeit tragen kann, so kann es grundsätzliche Entwicklungen oder Missstände im Prozess anmahnen und Korrekturen einfordern.

Was wir bisher erreicht haben

So hat die regelmäßige Akteneinsicht bei der BGE auch dazu geführt, dass frühzeitig öffentlich kommuniziert wurde, dass die Anzahl der Standortregionen für die übertägige Erkundung auf einige wenige begrenzt sein wird. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der mittlerweile regelmäßige Bericht der BGE in Sitzungen des NBG zu aktuellen Arbeiten und Entscheidungen der Bundesgesellschaft zu sehen. Ein großer Schritt in Richtung Transparenz – zumal die Kommunikation von Zwischenschritten auch das Vertrauen in das Verfahren stärkt. Die geologische Expertise der NBG-Sachverständigen, ihre intensive Begutachtung offener Fragen und ihre Handlungsempfehlungen an die BGE erhöhen zudem die wissenschaftliche Qualität der Arbeit der BGE - Checks & Balances gegen Routinen, der Blick von außen gegen Betriebsblindheit.

Erst durch dieses kritische Austarieren und die klare Rollentrennung der verantwortlichen Institutionen kann die Endlagersuche gelingen und Vertrauen in das Verfahren entstehen.

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