Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, kurz Endlagerkommission war von 2014 bis 2016 vom Deutschen Bundestag eingesetzt.
Nach der Reaktorunglück im japanischen Fukushima hatten Bund, Länder und Fraktionen im breiten Konsens 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Damit wurde auch die Suche nach einem Endlagerstandort auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt – das Standortauswahlgesetz. Darin wurde festgelegt, dass das Verfahren von einer unabhängigen, pluralistisch besetzten Kommission vorbereitet wird. Die Endlagerkommission nahm 2014 ihre Arbeit auf. Neben den beiden Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser und Michael Müller gehörten ihr 32 Mitglieder an - je acht Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen, der Wissenschaft, des Bundestages und der Landesregierungen. Die Kommission entwickelte Kriterien für die Standortauswahl und erarbeitete Vorschläge für das Auswahlverfahren, für dessen Organisation und für die Öffentlichkeitsbeteiligung. 2016 fasste sie ihre Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammen. Darin sprach sie sich für einen ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Prozess aus. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Idee, ein Nationales Begleitgremium für das Verfahren einzusetzen, war ebenfalls eine Empfehlung der Endlagerkommission. Auf Grundlage dieser Empfehlungen novelliert der Bundestag im Frühjahr 2017 das Standortauswahlgesetz und gab damit für die Endlagersuche grünes Licht. Alle wichtigen Unterlagen der Endlagerkommission finden Sie hier in einem Webarchiv.
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Das BASE (ehemals BfE) ist für das Standortauswahlverfahren verantwortlich. Es ist die Aufsichtsbehörde und zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung. BASE koordiniert, kontrolliert und beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle und realisiert Partizipationsformate.
Dazu gehört unter anderem die Organisation der Fachkonferenzen. Die Aufgaben des BASE sind im Standortauswahlgesetz (§ 4) festgelegt.
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Die BGE setzt das Standortauswahlverfahren um. Sie ist die Vorhabenträgerin und für das operative Geschäft zuständig, unter anderem für die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete. Darin werden erstmals die potenziellen Standorte für ein Endlager genannt. Die BGE erarbeitet Vorschläge für die Auswahl der Standortregionen, erstellt Prüfkriterien und führt die über- und untertägigen Erkundungen durch. Schließlich schlägt die BGE dem BASE nach jeder Phase vor, welche Gebiete weiter untersucht werden sollten.
Auf der Homepage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) finden Sie alle Dokumente sowie Informationen zu den Teilgebieten und später zu den Standortregionen.
Die Aufgabe, ein Endlager zu errichten und zu betreiben liegt in der Verantwortung des Bundes. Diese Aufgabe hat der Bund der BGE übertragen. Für diesen Zweck wurde im Juli 2016 das bundeseigene Unternehmen BGE gegründet. Das neue Unternehmen ist entstanden durch einen Zusammenschluss der für die Endlagerung zuständigen Fachbereiche des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der Betriebsgesellschaften Asse-GmbH und Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE).
Nationales Begleitgremium
Das NBG ist ein unabhängiges Gremium, dass die Endlagersuche begleiten soll – transparent, wissenschaftlich und bürgernah. Es wurde im Dezember 2016 ins Leben gerufen und besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Bürger*innen.
Bundesumweltministerium (BMUV)
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trägt als Fach- und Rechtsaufsicht die politische Gesamtverantwortung für die Endlagersuche. Das BMUV achtet darauf, dass das Verfahren im Sinne des Standortauswahlgesetzes durchgeführt wird. Darüber hinaus beaufsichtigt das BMUV die BGE als Gesellschafter.
Deutscher Bundestag
Das Standortauswahlverfahren läuft in mehreren Phasen ab. Nach jeder Stufe legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vor. Laut Gesetz berät der Bundestag über
die Standortregionen, die übertägig erkundet werden sollen (§ 15 StandAG)
die Standorte, die untertägig erkundet werden sollen (§ 17 StandAG)
den Standortvorschlag (§ 20 StandAG)
Bürger*innen
Das Verfahren steht und fällt mit dem Vertrauen, das es in der Öffentlichkeit genießt. Daher ist die Beteiligung von Bürger*innen auch im Standortauswahlgesetz verankert. Sie sollen umfassend in den Prozess einbezogen werden und Möglichkeit bekommen, sich einzubringen. Dafür sind Formate wie die Fachkonferenzen, Bürgerdialoge und Bürgerversammlungen vorgesehen.
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